Unser heutiger Artikel handelt von dem Eigengewicht – Nein, wir meinen damit nicht den einen oder anderen Camper, sondern das Fahrzeug.
Ist der Fahrer im Gesamtgewicht enthalten? Diese Frage können wir ganz einfach mit “Ja” beantworten. Das zulässige Gesamtgewicht besteht aus dem Leergewicht und der maximalen Zuladung. Beim Leergewicht ist neben dem Fahrzeug auch noch der Fahrer (oder Fahrerin) mit 75 Kilogramm angegeben. Ebenso ist auch der Kraftstofftank randvoll.
Nachfolgend wollen wir euch näher bringen, was ansonsten noch alles im Leergewicht enthalten ist.
Ebenso gibt es praktische Tipps rund um das Thema Gewicht und natürlich gehen wir auch einmal auf die Bußgelder in Deutschland ein.
So wird das Gesamtgewicht berechnet
Zu Beginn dieses Beitrags wollen wir uns einmal das Gesamtgewicht anschauen. Dieses wird auch gerne zulässiges Gesamtgewicht oder einfach nur zzG genannt.
Hierbei handelt es sich um das maximal zulässige Gewicht, mit dem das Wohnmobil, der PKW oder auch ein beliebiges anderes Gefährt beladen werden darf.
Ihr könnt es ein wenig mit dem Check-in beim Flughafen vergleichen, denn auch dort gibt es eine Obergrenze.
Bei einem Fahrzeug sollte man diese Grenze nicht überschritten, denn ansonsten kann es vor allem zu folgenden Problemen kommen:
- der Bremsweg verlängert sich
- das Fahrgestell wird überlastet
- tragende Teile verschleissen schneller
Vor allem, wenn ein Fahrzeug schon älter ist, kann es darüber hinaus auch noch passieren, dass beispielsweise die Federn brechen oder eine Spurstange reißt.
Wir wollen euch jetzt keine Panik machen, denn im Vorfeld kündigen sich die Defekte an. So wird das Fahrverhalten schwammig oder das Wohnmobil zieht in eine Richtung.
Gerne hört man auch Poltern oder Klappern, was von ausgeschlagenen Spurstangenköpfen herrührt.
Sind Teile an der Achse getauscht, müssen diese im Anschluss in einer Fachwerkstatt vermessen werden. Das Stichwort lautet in solchen Fällen Achsvermessung.
Achtung: Sollte euer Wohnmobil schwammig fahren, herrscht Lebensgefahr und defekte Bauteile sind unbedingt zu tauschen.
Das interessante Thema Leergewicht
Vom Gesamtgewicht gehen wir jetzt über zum Leergewicht, denn der Begriff ist genau genommen etwas zweideutig.
Das Leergewicht enthält nicht nur das eigentliche Chassis, sondern auch noch die folgenden Bestandteile:
- Fahrer 75 Kilogramm
- Bordwerkzeug, Ersatzrad und Verbandkasten
- Warndreieck
- Kraftstofftank (komplett gefüllt)
- Innenausstattung
Den letzten Punkt wollen wir einmal etwas genauer betrachten. Die Innenausstattung ist immer vom eigentlichen Fahrzeug abhängig.
Im Falle von großen Wohnmobilen beinhaltet diese eben nicht nur die reine Ausstattung wie Küche und Bad, sondern auch den Wassertank, das Gasfach oder auch die Solaranlage.
Interessant ist auch das Ersatzrad, welches bei den meisten heutigen Fahrzeugen nicht mehr im Auslieferungszustand enthalten ist – trotz allem wird es noch mit eingerechnet.
Grundlage bildet die DIN 70020 – für alle, die es nachlesen wollen.
Merke: Auch bei zwei baugleichen Fahrzeugen, darf sich das Leergewicht um bis zu 5 Prozent unterscheiden.
Wo im Fahrzeugschein stehen eigentlich die Gewichtsangaben?
Vom eigentlichen Gewicht wollen wir einmal zum Fahrzeugschein überleiten, denn alle, die den Artikel bis hier aufmerksam verfolgt haben, möchten jetzt bestimmt wissen, wo die Gewichtsangaben eigentlich stehen.
Leergewicht
Habt ihr ein Wohnmobil, das vor 2005 gebaut wurde, so steht das Leergewicht in Zeile “14” des Fahrzeugscheins.
Anders sieht es aus, wenn ihr ein Wohnmobil habt, das nach 2005 gebaut wurde. In diesem Fall hat sich die Beschriftung geändert und so findet ihr das Leergewicht in der Zeile “G”.
Gesamtgewicht
Das Gesamtgewicht ist bei nach 2005 gebauten Fahrzeugen unter dem Punkt “F.1” zu finden. Bei Fahrzeugen vor diesem Baujahr ist das zzG unter der Zeile “15” zu finden.
Kommen wir jetzt einmal zu einer Formalie, die unter Umständen für Verwirrung sorgt. So wird stellenweise von einer “Zulassungsbescheinigung Teil 1” und manchmal vom “Fahrzeugschein” gesprochen.
Bildlich ist mit beidem dasselbe gemeint, lediglich heißt der “Fahrzeugschein” bei Wohnmobilen und Fahrzeugen nach 2005 “Zulassungsbescheinigung Teil 1”.
Kann man ein Wohnmobil auflasten?
Was macht man jetzt aber, wenn das Gewicht regelmäßig überschritten wird, denn einfach losfahren ist aus den oben genannten Gründen keine Option.
Das Codewort heißt “Auflastung”. Durch eine Zusatzfederung kann das zulässige Gesamtgewicht angehoben werden.
Allerdings macht eine Auflastung immer nur dann Sinn, wenn man das Fahrzeug danach noch führen kann.
Hierfür haben wir auch einen passenden Beitrag auf CAMPERWELTEN namens Wohnmobil auflasten auf 4,5 Tonnen.
Darf man ein Wohnmobil überladen?
Eine Überladung ist grundsätzlich zu vermeiden, denn es kann alleine schon aus technischen Gründen zu Problemen kommen.
Darüber hinaus gilt: Wer erwischt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld. Wie hoch dieses ausfallen könnte, erfahren wir im nachfolgenden Abschnitt.
Es gibt allerdings eine Toleranzgrenze von bis zu 5 Prozent. Innerhalb dieses Toleranzwertes ist eine Überladung möglich – trotz allem nicht zu empfehlen!
Falls ihr wissen wollt, wie viele Kilos ihr einladen dürft, so zieht ihr vom zulässigen Gesamtgewicht das Leergewicht ab und schon seid ihr am Ziel.
Übrigens, welches Zugfahrzeug für welchen Wohnwagen gedacht ist, erfahrt ihr im folgenden Beitrag auf CAMPERWELTEN.
Diese Bußgelder drohen bei einer Überladung
Zum Abschluss des Artikels wollen wir uns einmal die Überladung anschauen. Wir haben bereits erklärt, um wieviel ein Wohnmobil überladen sein darf.
Ab einer Grenze von 5 Prozent, so wird in Deutschland ein Bußgeld von 10 Euro fällig. Hat euer Wohnmobil eine LKW-Zulassung, so gilt eine Grenze von 2 Prozent und ab diesem Punkt wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig.
Bei einer Überladung von 30 Prozent ist das nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern wird auch noch tiefgreifend geahndet.
In solchen Fällen gibt es ein Bußgeld in Höhe von 235 Euro und es gibt auch einen Punkt in Flensburg.
Anders sieht es bei LKW-Wohnmobilen aus, denn auch hier gibt es einen Punkt und zusätzlich ein Bußgeld von 380 Euro.
ZUSAMMENFASSUNG
Anfangs haben wir uns die Frage gestellt, ob der Fahrer im Gesamtgewicht enthalten ist. Dies konnten wir auf die schnelle mit einem “Ja” beantworten.
Genau genommen liegt es eigentlich am Leergewicht, denn in diesem ist der Fahrer mit 75 Kilogramm enthalten. Zusätzlich sind ein Verbandskasten, weiteres Zubehör als auch ein voller Kraftstofftank im Leergewicht inkludiert.
Weiterhin haben wir uns befasst, was bei einer Überladung droht und haben erkannt, dass dies unbedingt zu vermeiden ist.
So kann die Achse brechen oder auch tragende Elemente wie die Spurstange abreißen. Aus diesen Gründen kann ein Bußgeld von bis zu 380 Euro verhängt werden.
Interessante Fakten zum Gespanngewicht findet ihr ebenfalls auf CAMPERWELTEN. Schaut doch einmal rein.
Titelfoto: Der Fahrer ist im Gesamtgewicht enthalten! (Rechte: Canva)