Ohne Heizungen wird das Camperleben deutlich schwerer. Damit die Heizanlage sicher ist, sollte diese nicht nur regelmäßig gewartet werden, sondern auch noch gesetzliche Bestimmungen einhalten.
Wie alt darf eine Truma Heizung sein? Durch die EU-Heizgeräterichtlinie entfällt eine Austauschpflicht für Wohnmobile, die ab dem 01.01.2006 gebaut wurden. Für Modelle zwischen dem 19.03.1993 und 01.01.2006 gilt eine Austauschpflicht von 30 Jahren. Wohnwagen mit Flüssiggasheizungen und Mobile vor dem 19.3.1993 sind ebenfalls ausgenommen.
Nachträglich wollen wir uns mit dieser Systematik noch einmal genauer befassen und aufzeigen, warum ein Austausch auch ohne Pflicht sinnig sein könnte.
Weiterhin möchten wir euch auch einige Alternativen aufzeigen.
Heizung austauschen: dann wird es zur Pflicht
In unserem heutigen Ratgeber befassen wir uns mit der Austauschpflicht von Heizungen, die im Camping- und Automobilbereich genutzt werden.
Um hierzu etwas Klarheit zu schaffen, wollen wir den Artikel etwas aufgliedern. Zuerst befassen wir uns mit der reinen Pflicht.
In der Europäischen Union gibt es hierzu zwei Rechtsgrundlagen:
- Technische Anforderung 27 (TA 27)
- EU-Heizgeräterichtlinie (PDF-Download von europa.eu)
Die TA 27 gilt hierbei für Wohnmobile und Fahrzeuge, die zwischen dem 19. März 1993 und dem 1. Januar 2006 gebaut wurden.
Für diese gilt eine Pflicht von 30 Jahren. Danach muss die Gasheizung ausgetauscht werden.
Wird dies nicht gemacht, stellt dies einen erheblichen Mangel dar und der TüV-Prüfer darf sogar die Plakette verweigern (auch wenn die Anlage noch in einem technisch guten Zustand ist).
Anders sieht es aus, wenn ihr ein Wohnmobil besitzt, das nach dem 1. Januar 2006 gebaut wurde, denn dann darf die Heizanlage kurioserweise auch nach über 30 Jahren noch verwendet werden.
Selbige Ausnahme gilt zudem auch für Wohnmobile, die vor dem 19. März 1993 gebaut wurden, denn in solchen Fällen gilt die alte Truma Heizung als historisch und genießt Bestandsschutz.
Ein weiteres Kuriosum betrifft Wohnwagen, denn bei diesen gilt ebenfalls keine Austauschpflicht.
Aus technischer Sicht ergeben diese Grundsätze keinen Sinn, denn die Heizungen unterliegen, egal ob im Wohnmobil oder Wohnwagen eingesetzt, einem gewissen Verschleiß – aber nun gut, es sind nun einmal Regeln und diesen müssen sich auch TüV-Prüfer beugen.
Auch Leitungen und Schläuche sind betroffen
Neben dem Wechsel des Wärmetauschers müssen allerdings auch Gasleitungen und Schläuche regelmäßig überprüft werden.
Im Vergleich zur reinen Gasheizung liegt die Pflicht in solchen Fällen sogar bei 10 Jahren und im Interesse der eigenen Sicherheit sollte man dies auch befolgen.
Hierbei sollte man entweder auf dieselben Modelle zurückgreifen, oder falls möglich verstärkte Schläuche mit Gewebe nutzen.
Diese sind deutlich robuster und schützen das Gummi vor UV-Strahlung (sodass es nicht so schnell porös wird).
Ihr seht also, der Einsatz einer Gasheizung setzt auch eine gewisse Fachkenntnis voraus und beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils können durchaus hohe Folgekosten entstehen.
Truma sei Dank: Ursprünglich lag die Pflicht sogar bei 10 Jahren
Wir gehen einmal zurück in die Vergangenheit und bevor die TA 27 in Kraft getreten ist, gab es umfangreiche Verhandlungen zwischen Heizgeräteherstellern und der Exekutive verschiedener Staaten.
Damals wollten die Länder durchsetzen, dass die Wärmetauscher und Abgasrohre nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen.
Dies hätte nicht nur viel Geld in die Kassen der Hersteller gespült, sondern auch den Prüfungsaufwand deutlich erhöht.
Truma war ein Unternehmen, das sich vehement um eine Ausweitung der Regelung auf 30 Jahre eingesetzt hat – mit Erfolg.
Hauptgrund für die Ausweitung war das Argument (gestützt von Gutachtern), dass Gas keine korrosive Wirkung auf den Wärmetauscher hat.
Dies wurde auch in einem Gutachten bestätigt und so ist es interessant, dass sich Truma für die Interessen der Verbraucher eingesetzt hat.
Da sehr alte Heizanlagen Bestandsschutz haben, könnte euer historischer Wohnwagen sogar mit einer solchen Truma-Heizung ausgerüstet sein.
Was passiert beim Betrieb einer alten Gasanlage
Schauen wir uns jetzt einmal an, was passiert, wenn man (unwissend) eine alte Anlage weiterbetreibt.
Nun, bis zur nächsten Hauptuntersuchung erst einmal gar nichts, solange die Anlage dennoch einwandfrei funktioniert.
Bei der HU wird der TüV-Prüfer dies allerdings als erheblichen Mangel deklarieren und zum Austausch binnen vier Wochen aufrufen.
Wird diese Frist verstrichen oder aber nach der Plakette wieder auf die alte Anlage zurückgerüstet, so muss man mit erheblichen Strafen rechnen.
Wie auch bei Häusern können dann Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Weiterhin besteht die Gefahr, dass das Wohnmobil stillgelegt wird.
Ihr seht also, um einen Austausch kommt man in den meisten Fällen nicht herum.
Neue Wärmetauscher gibt es übrigens auf Amazon für rund 300 Euro.
EU-Staaten dürfen den Einbau einer Gasanlage nicht verhindern
Seid ihr belesene Camper, so werdet ihr euch sehr wahrscheinlich die EU-Heizgeräterichtlinie zu Gemüte geführt haben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel 4. In diesem heißt es Zitat:
Ab dem 9. Mai 2003 dürfen Mitgliedsstaaten (…) , weder einen Heizanlagentyp (…) die Betriebserlaubnis verweigern. (…) noch den Verkauf oder die Inbetriebnahme verbieten. (…), wenn die Heizanlage die Vorschriften dieser Richtlinie erfüllt.
EUROPÄISCHES PARLAMENT
Somit müsst ihr die vorhandene Heizung nicht gegen eine neue Truma Heizung tauschen, sondern könnt eine beliebige andere Heizanlage verwenden, sofern denn die Bestimmungen der EU-Heizgeräterichtlinie eingehalten werden.
Somit könnt ihr unter Umständen auch eine andere Heizanlage verwenden und damit Kosten sparen.
Worauf ihr beim Kauf achten müsst, erfahrt ihr im Beitrag “Wohnmobil: Gas- oder Dieselheizung?”.
Austauschpflicht einer Dieselheizung
Die betreffende Richtlinie gilt allerdings nur für Gasheizungen, wie sieht es aber mit Dieselheizungen aus?
Diesel ist korrosiv und belastet sowohl Leitungen als auch den Wärmetauscher stark. Dementsprechend gilt in diesen Fällen eine Austauschpflicht von 10 Jahren für den Wärmetauscher.
Die höheren Kosten sind in Verbindung mit einer besseren Ausnutzung gleichzusetzen. Im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden, welche Art genutzt werden muss.
Interessant ist allerdings auch, dass die Austauschpflicht auch für Standheizungen gilt – dies solltet ihr für euer Zugfahrzeug beachten.
ZUSAMMENFASSUNG
Wie alt darf eine Truma Heizung sein? Aus rein rechtlicher Sicht gibt es hierzu zwei unterschiedliche Richtlinien.
Mit der EU-Heizgeräterichtlinie gilt eine Pflicht von 30 Jahren, sofern die Heizung zwischen dem 19. März 1993 und 01.01.2006 gebaut wurde.
Für Gasheizungen, die nach dem 01.01.2006 gebaut wurden, gibt es keine Austauschpflicht mehr.
Selbiges gilt zudem auch für historische Wohnmobile und Wohnwagen sind ebenfalls ausgenommen.
Bei Dieselheizungen muss der Wärmetauscher nach 10 Jahren ausgetauscht werden.
Was man bei Wohnmobilen mit Dieselheizungen beachten muss, erfahrt ihr im folgenden Beitrag auf CAMPERWELTEN,
Titelfoto: Eine Truma Heizung darf bis zu 30 Jahren im Einsatz sein! (Quelle: nationalcaravanbreakers)