Camping ist ein schönes Hobby und viele mieten sich auf Dauer einen Stellplatz. Mit zunehmenden Alter kommt es allerdings vor, das der Stellplatz aufgegeben werden muss.
Die Gründe dafür sind vielfältig und können unter anderem zu wenig Zeit oder auch der Umstieg von einem Wohnwagen zu einem Wohnmobil sein.
Das Verhältnis kann allerdings auch vonseiten des Campingplatzbetreibers gekündigt werden, beispielsweise dann wenn der Stellplatz nicht mehr gepflegt wird.
Was ihr beachten müsst, wenn ihr euren Dauercampingplatz auflösen müsst, klären wir in diesem Artikel.
Die Gründe warum ein Dauercampingplatz gekündigt wird
Warum ein Stellplatz aufgegeben werden muss, hat vielfältige Gründe und kann von beiden Seiten ausgehen. Zu den häufigsten gehören:
- mangelhafte Pflege
- wenig Zeit
- aufgrund vom Alter
Die Betreiber von Campingplätze teilen jedem Dauercamper mit, wie die Parzelle beschaffen sein muss und überprüfen dies auch stichprobenartig.
Der betroffene Camper bekommt dann einen Zeitraum genannt, in welchem er den Standplatz aufräumen muss.
Wird dies nicht getan oder werden die Beiträge nicht gezahlt, dann kann der Betreiber das Mietverhältnis beenden.
Es geht allerdings auch anders. Wer mehrere Parzellen bei Campingplätze mit festem Wohnsitz hat, kann diese irgendwann nicht mehr bewirtschaften.
Dann hilft nur noch die fristgerechte Kündigung. Hierbei ist in der Regel die Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten.
Mit der Zeit wird man auch älter und irgendwann kann man sein Hobby nicht mehr betreiben und man wird den Platz spätestens dann aufgeben.
Ebenso wer von einem Wohnwagen auf ein Wohnmobil umsteigt. Mit einem Mobil braucht man keinen dauerhaften Platz mehr und so sind solche Plätze schlicht unsinnig.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen
Soviel zu den Gründen, warum ein Dauerplatz irgendwann aufgegeben wird. Jetzt wollen wir uns allerdings mal mit den Regularien befassen.
Dazu zitieren wir zuerst einmal den Paragraphen 580a Absatz 1 Satz 3 des bürgerlichen Gesetzbuches:
„Die ordentliche Kündigung ist zulässig, … spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats…“
Also hat die Kündigung spätestens am drittletzten Werktag vor Ablauf des übernächsten Monats zu erfolgen.
Die Kündigung für September muss also Ende Juni erfolgen. Wie bei allen anderen Mietobjekten auch, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde.
Muss der Wohnwagen immer weichen?
Mit der Zeit baut man sich auf der eigenen Parzelle ein kleines Paradies auf und der abgestellte Wohnwagen verbleibt über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte auf dem Stellplatz.
Wird jetzt der Platz geräumt, stellt sich einem natürlich auch die Frage ob der Wohnwagen und auch das Vorzelt abgebaut werden muss.
In der Regel ist es so, das man den Platz so verlassen muss, wie man ihn auch übernommen hat.
Hat man dabei auch einen Wohnwagen übernommen (also abgekauft) so ist dieser jetzt Eigentum und muss daher vom Platz.
Umgehen kann man dies allerdings, indem man geeignete Nachmieter findet, welche den Wohnwagen und eventuell auch Vorzelt übernehmen möchten.
Ähnlich verhält es sich auch mit der Kündigungsfrist. So kann das Mietverhältnis auch schon früher beendet werden, wenn man denn einen geeigneten Nachmieter hat.
Wenn er allerdings mitgenommen werden muss, so gehen wir in den folgenden Abschnitten auf Tipps und Lösungen ein.
Parzelle übernommen und alten Wohnwagen neu zulassen, ist das möglich?
Einige Campingfreunde übernehmen Wohnmobilstellplätze am Wasser in Deutschland noch mit anderen Vorstellungen.
Besonders junge Camper stellen dann fest, das man doch lieber mit dem Wohnwagen reisen möchte.
Ein fester Stellplatz ist dann eher hinderlich, doch was machen mit dem alten, vorhandenen Wohnwagen?
Eine Verschrottung sollte dabei in Zeiten knapper Ressourcen immer nur der letzte Ausweg sein.
Mit neuen Stoffbezügen und dank moderner Technik (wie Smart-Home-Geräten), kann so der alte Look aufgehübscht werden und DIY liegt im Trend.
Daher ist es durchaus sinnig, den Wohnwagen wieder auf Vordermann zu bringen. Die Reifen sind meistens sehr alt und müssen erneuert werden.
Bei Trommelbremsen reicht es in der Regel aus diese gangbar zu machen und die Bremswirkung festzustellen.
Rollt der Wohnwagen wieder und funktioniert die elektrische Anlage, ist das schon ein kleiner Erfolg.
Dann solltet ihr euch unbedingt den Unterboden ansehen. Ist dieser nicht verzogen und es ist keine Feuchtigkeit eingedrungen, könnt ihr die Hubstützen ablassen.
Bei alten Modellen gibt es dazu noch eine Handkurbel. Der Mechanismus kann etwas schwergängig sein, hier hilft etwas Nähmaschinenöl.
Zur Not helfen die Profis
Übernehmt ihr aber einen baufälligen Wohnwagen (dessen Restauration sich nicht lohnt) und müsst diesen entsorgen, dann kann auch ein Entsorgungsunternehmen beauftragt werden.
Diese kommen dann meistens mit schwerem Gerät und laden das alte Gefährt auf. Um Kosten zu sparen, lohnt es sich ein paar Schritte vorab zu erledigen.
Dazu zählt es natürlich den Camper leer zu räumen und alles was locker ist zu entnehmen. Darüber hinaus solltet ihr die Bremse gangbar bekommen, denn so ist das Verladen einfacher.
Sollte ein Vorzelt vor dem Wohnwagen stehen, muss auch dieses weichen. Ähnlich sieht es mit Hindernissen, wie Zäune, Steine oder ein Schuppen aus.
Als Faustformel gilt: „je schneller desto günstiger“. Spätestens jetzt solltet ihr den Entrümpler anrufen.
Die meisten Unternehmen bieten eine Kontaktaufnahme per E-Mail, Webformular oder klassisch per Telefon an.
Wissenswert: so wird ein alter Wohnwagen entsorgt
Es gibt durchaus Gründe, wann ein Wohnwagen abgewrackt werden sollte. Feuchtigkeit im Wohnwagen ist ein solcher Grund.
Nach der Abholung durch ein zertifiziertes Unternehmen, wird der Wohnwagen fachgerecht zerlegt.
Die Außenhaut aus GFK oder Hammerschlagblech wird entfernt und unter Umständen verschrottet. Gutes Holz kann wiederum für andere Dinge verwendet werden.
Spezielle, noch gute Bauteile wie Fenster gelangen nach einer Aufbereitung sogar wieder in den Verkauf.
Nur durch solche Maßnahmen, kann die Umwelt nachhaltig geschont werden.
ZUSAMMENFASSUNG
Es gibt diverse Gründe, warum man einen Dauercampingplatz auflösen muss. In den meisten Fällen fehlt einfach die Zeit und so würde die Parzelle verkommen.
Die Auflösung kann dabei entweder mit der Übernahme des Wohnwagens oder ohne durchgeführt werden. Beachtet werden muss aber, das die Kündigungsfrist drei Monate beträgt.
Wer den übernommenen Wohnwagen nicht aufbauen möchte, der kann diesen auch durch eine Fachfirma zerlegen lassen.
Der Umwelt zuliebe und des DIY-Trends, lohnt es sich aber häufig einen alten Wohnwagen aufzubauen – und es schont in vielen Fällen auch den Geldbeutel.
Wenn ihr auf der Suche nach privaten Stellplätzen am See seid, dann schaut euch doch einmal den folgenden Beitrag an.
Titelfoto: Stellplatz vom Dauercamper wird aufgelöst (Rechte: Canva)