Ein Wohnwagen ist ein Garant für Gemütlichkeit, während mit dem Zugfahrzeug zu unterschiedlichen Orten gefahren werden kann. Es gibt allerdings Fälle, wo diese Kombination auf Hindernisse trifft, beispielsweise wenn der Caravan zu schwer ist.
Warum sollte man also einen Wohnwagen ablasten? Die Ablastung ist dann sinnvoll, wenn man beispielsweise einen Führerschein der Klasse B besitzt, denn dann darf der Caravan nur 1.600 kg wiegen. Ist der Traumwohnwagen schwerer, so kann dieser (oder das Zugfahrzeug) abgelastet werden. Es muss einem klar sein, dass sich auch die Nutzlast verringert.
Im folgenden Ratgeber wollen wir nicht nur auf die Ablastung an sich eingehen, sondern auch noch praktische Tipps liefern.
Was ist eine Ablastung?
Von einer Ablastung spricht man im Allgemeinen, wenn das Gewicht eines Fahrzeugs oder Anhängers nicht erhöht, sondern verringert wird. Ausgangsbasis ist dabei immer das maximal zulässige Gewicht!
Es sollte allerdings klar sein, dass durch eine solche Maßnahme auch die Nutzlast sinkt und somit darf dann weniger zugeladen werden. Ob es sinniger ist, den Wohnwagen oder das Zugfahrzeug abzulasten, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Muss eine Ablastung eingetragen werden?
Kommen wir zu einem Punkt, der nicht unterschätzt werden sollte: die Eintragung. Grundsätzlich kann man die Frage mit einem einfachen JA beantworten, denn es handelt sich dabei um eine bauliche Änderung des Fahrzeugs.
In diesem Zusammenhang kann es sinnvoll sein zu überprüfen, ob eine 100 km/h Zulassung für den Caravan möglich ist, denn man möchte nicht immer nur mit 80 km/h über die Autobahn fahren.
Ablastung und der Führerschein – das gibt es zu beachten!
Neben dem passenden Zugfahrzeug für den Wohnwagen spielt auch der Führerschein beziehungsweise die Fahrerlaubnis eine wichtige Rolle. Wer einen Führerschein der Klasse B (ehemals 3) besitzt, der darf die Grenze von 3.500 Kilogramm nicht überschreiten.
Zur Erläuterung ein kleines Beispiel: Besitzt das Auto ein Gesamtgewicht von 2.000 Kilogramm und der Caravan ein Gesamtgewicht von 1.600 Kilogramm, so liegt das Gesamtgewicht bei 3.600 Kilogramm.
Die Folge ist, dass das Gespann mit dem Führerschein der Klasse B nicht gefahren werden darf. Jetzt könnte man entweder eine Fahrerlaubnis der Klasse BE oder B96 erwerben oder den Wohnwagen um 100 Kilogramm ablasten.
So wird eine Ablastung durchgeführt
In den meisten Fällen wird bei der Ablastung das Fahrzeug technisch nicht verändert, es gibt allerdings einige Punkte zu beachten. Daher kann es durchaus etwas ausmachen, ob eine Tandemachse oder eine Einzelachse verbaut wurde.
Die Ablastung wird bei der technischen Überwachung, also dem Tüv, Dekra oder GTÜ durchgeführt und es muss zuerst einmal ein Antrag gestellt werden. Für die Ablastung spielen die Leermasse und die Nutzlastkapazität eine wichtige Rolle.
Zuerst einmal kommt das Fahrzeug oder der Anhänger auf eine Waage, um das Leergewicht zu ermitteln, denn dieses kann je nach Produktionsmodell schwanken.
Zu dem Gewicht, das auf der Waage angezeigt wird, wird dann noch ein zu neunzig Prozent gefüllter Kraftstofftank und der Fahrer mit 75 Kilogramm hinzuaddiert.
Im nächsten Schritt wird die Nutzlast berechnet, wozu pro Meter Länge zehn Kilogramm Gepäck angenommen werden. Darüber hinaus wird ein gefüllter Frischwassertank angenommen und der Gastank-Vorrat mit 16 Kilogramm angenommen.
Darüber hinaus wird jeder weitere eingetragene Sitzplatz mit 75 Kilogramm berechnet und es kommt zusätzlich noch einmal Gepäck von je zehn Kilogramm hinzu. Diese Nutzlast wird zum Leergewicht addiert.
Liegt das Ergebnis unter 3.500 Kilogramm, so kann die Ablastung eingetragen werden. Liegt diese allerdings darüber, so muss geschaut werden, wo noch Gewicht eingespart werden kann (beispielsweise durch den Abbau einer Markise).
Wie weit darf abgelastet werden?
Ein anderes wichtiges Thema ist, wie weit der Wohnwagen abgelastet werden darf, denn auch hier gibt es Grenzen. Als Faustregel kann man sagen, dass das neue zulässige Gesamtgewicht über dem Leergewicht des Wohnwagens liegen muss.
Darüber hinaus muss eine kleine Zuladung erhalten bleiben. Das eingetragene Leergewicht hat nur eine bedingte Aussagekraft, denn in den meisten Fällen handelt es sich dabei nur um das Gewicht eines Musters.
Ändert sich jetzt die Materialzusammensetzung, so kann das Leergewicht höher liegen (ist aber nicht im Fahrzeugschein eingetragen). Ein erster Anhaltspunkt könnte die Waage einer Mülldeponie oder eines Bauhofs sein, wobei das Gewicht um fünfzig Kilogramm abweichen kann.
Eine genaue Auskunft kann nur ein zuständiger Prüfer geben.
Diese Vor- und Nachteile hat eine Ablastung
Der größte Vorteil einer Ablastung ist natürlich das geringere Gewicht, wodurch der Traumwohnwagen doch noch gezogen werden darf. Ein weiterer Vorteil ist der Umstand, dass so unter Umständen eine 100-Km/h Zulassung möglich ist.
Es gibt allerdings auch Nachteile, denn zum einen wäre da das geringere Gesamtgewicht und somit auch die geringere Zuladung. Darüber hinaus besteht der Umstand der Überladung, dass der Caravan auf vormals zulässige Gesamtgewicht beladen wird.
Bei einer Kontrolle kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen.
So teuer ist eine Ablastung
Die Kosten für eine Ablastung sind geringer als bei einer Auflastung. Das liegt daran, dass bei der Ablastung keine technischen Änderungen vorgenommen werden.
Im Schnitt kostet eine Ablastung insgesamt zwischen 50 und 150 Euro, wobei 40 bis 100 Euro auf den Tüv entfallen. Weitere 10 bis 50 Euro kommen für die Eintragung in die Papiere zusammen.
Bezüglich der Preisgestaltung ist es kein Nachteil, wenn der Wohnwagen ein Doppelachser ist.
ZUSAMMENFASSUNG
Warum man einen Wohnwagen ablasten sollte, hängt von vielen Faktoren ab. Hat man lediglich einen Führerschein der Klasse B und man möchte keinen anderen Führerschein machen, so könnte eine Ablastung sinnvoll sein.
Wer schneller als 80 km/h unterwegs sein möchte, der kann durch eine Ablastung unter Umständen eine 100 km/h Zulassung erreichen. Die Ablastung selbst erfolgt ohne technische Eingriffe und wird mittels einer Berechnung durchgeführt.
Allerdings hat das auch ein paar Nachteile, denn wird der Wohnwagen aus Versehen bis zum ursprünglich zugelassenen Gesamtgewicht beladen, stellt dies bei einer Verkehrskontrolle eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine Ablastung ist zudem nicht sonderlich teuer und liegt im Schnitt zwischen fünfzig und hundertfünfzig Euro. Für die eigentliche Überprüfung werden zwischen vierzig und einhundert Euro fällig, während die Eintragung zwischen zehn und vierzig Euro kostet.
Wenn ihr mehr über die Ablastung erfahren wollt, solltet ihr euch einmal diesen Artikel anschauen.
Titelfoto: Wohnwagen Ablastung (Rechte: Canva)